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Immobilie geerbt

Ein geerbtes Haus verkaufen, ohne dass es zur Last wird

Zwischen Trauer, Papierkram und Miterben bleibt wenig Kraft für eine Immobilie. Wir nehmen Ihnen den kompletten Verkauf ab, in Ihrem Tempo.

  • Abstimmung mit allen Erben
  • Unterlagen & Behörden
  • Begleitung bis zum Notar

Typische Situationen mit einer geerbten Immobilie

Ein geerbtes Haus ist selten nur ein Haus. Es ist das Elternhaus, ein Stück Familiengeschichte und gleichzeitig eine Verantwortung, die niemand bestellt hat. Sie dürfen sie abgeben.

Die Erbengemeinschaft ist sich nicht einig

Drei Erben, drei Meinungen, ein Haus. Ein klares Direktangebot gibt allen dieselbe Zahl als Grundlage. Das beendet viele Diskussionen schneller als jedes Familientreffen.

Sie wohnen weit weg vom geerbten Haus

Jede Besichtigung, jeder Handwerkertermin, jeder Behördengang kostet Sie eine Anreise. Wir sitzen in Offenburg und erledigen die Termine vor Ort, Sie bleiben erreichbar per Telefon.

Das Haus ist alt, voll und vielleicht vermietet

Jahrzehnte Hausrat, Sanierungsstau, laufende Mietverhältnisse: Genau solche Erbschaften übernehmen wir komplett. Sie müssen weder ausräumen noch renovieren noch kündigen.

Diese vier Punkte klären wir gemeinsam mit Ihnen

Der Verkauf einer Erbimmobilie folgt einer klaren Reihenfolge. Sie liefern die Vollmachten, wir übernehmen das Laufen und Telefonieren.

  1. Erbnachweis besorgen

    Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ohne diesen Nachweis geht beim Grundbuchamt nichts, mit ihm fast alles.

  2. Miterben an einen Tisch holen

    Verkaufen kann eine Erbengemeinschaft nur gemeinsam. Wir liefern die neutrale Entscheidungsgrundlage und sprechen auf Wunsch mit allen Beteiligten.

  3. Wert realistisch einschätzen lassen

    Nicht der Wert von früher zählt, sondern der Zustand von heute. Unsere Einschätzung ist kostenlos und berücksichtigt den echten Sanierungsbedarf.

  4. In Ruhe entscheiden

    Verkaufen, vermieten oder behalten: Sie bekommen von uns ein Angebot und eine ehrliche Einordnung, keine Frist und keinen Druck.

Gut zu wissen: Bevor Sie mit Miterben verhandeln, hilft eine neutrale Zahl. Unsere Ersteinschätzung zum Hauswert liefert sie kostenlos. Den kompletten Ablauf vom Angebot bis zum Notar zeigt die Seite zum Direktankauf Ihrer Immobilie.

Was Sie vor dem Verkauf einer Erbimmobilie wissen sollten

Die vier Themen, die in fast jedem unserer Erbfall-Gespräche auf den Tisch kommen. Sachlich erklärt, ohne Fachchinesisch.

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Die Erbschaft selbst und der spätere Verkauf sind steuerlich zwei getrennte Themen. Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert der Immobilie zum Nachlass, dabei gelten je nach Verwandtschaftsgrad hohe Freibeträge: für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Ein selbst genutztes Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen sogar ganz steuerfrei übergehen.

Beim Verkauf geht es dagegen um die Spekulationssteuer: Gewinne aus einem privaten Immobilienverkauf sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Der entscheidende Punkt für Erben: Sie übernehmen die Haltedauer des Verstorbenen. Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft oder hat er es im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Verkauf in aller Regel steuerfrei.

Wichtig: Wir informieren hier allgemein und sprechen keine Steuerberatung aus. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie unterschreiben.

Erbengemeinschaft: verkaufen, wenn mehrere erben

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Ihr wichtigstes Merkmal: Verkauft werden kann nur einstimmig. Solange sich die Beteiligten nicht einig sind, passiert nichts, und das Haus kostet weiter Geld für Versicherung, Heizung und Instandhaltung.

Der schlechteste Ausweg ist die Teilungsversteigerung: Sie beendet den Streit, aber fast immer zu einem Preis deutlich unter dem Marktwert. Ein Direktangebot wirkt in festgefahrenen Gemeinschaften oft wie ein Türöffner, denn es liefert allen Beteiligten dieselbe konkrete Zahl als Entscheidungsgrundlage. Der Erlös lässt sich anschließend sauber nach Erbquoten aufteilen. Auf Wunsch sprechen wir mit jedem Miterben einzeln und koordinieren den gemeinsamen Notartermin.

Ablauf und Fristen: vom Erbfall bis zur Übergabe

Als Erstes brauchen Sie den Erbnachweis. Gibt es ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, reicht das dem Notar meist aus. Ohne Testament beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht, und hier steckt der größte Zeitfaktor: Je nach Gericht und Fall vergehen bis zur Ausstellung einige Wochen, bei komplizierten Konstellationen auch Monate.

Ins Grundbuch müssen Sie sich für den Verkauf nicht erst selbst eintragen lassen: Mit dem Erbnachweis kann das Eigentum beim Verkauf direkt auf den Käufer umgeschrieben werden. Falls Sie die Immobilie behalten, lohnt sich die Grundbuchberichtigung trotzdem zügig, denn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie in der Regel gebührenfrei. Sobald der Erbnachweis vorliegt, geht es beim Direktankauf schnell: Besichtigung, Angebot, Notartermin, Übergabe. Die Wartezeit aufs Nachlassgericht nutzen wir, um alles Weitere vorzubereiten.

Verkaufen oder vermieten: die ehrliche Abwägung

Vermieten klingt nach sicherem Zusatzeinkommen, macht Sie aber zum Vermieter: mit Instandhaltung, Rücklagen, Nebenkostenabrechnungen und Mieterwechseln. Bei einem Haus mit Sanierungsstau frisst der Reparaturbedarf die Miete schnell auf, und in einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen weiterhin gemeinsam fallen.

Verkaufen ist der klare Schnitt: einmal regeln, Erlös aufteilen, abschließen. Was für Ihre Situation das Richtige ist, hängt von Zustand, Rücklagen und Ihren Plänen ab. Wenn Sie unsicher sind, hilft der Blick von außen: In unserer neutralen Immobilienberatung rechnen wir beide Wege mit Ihnen durch, ohne Verkaufsabsicht.

„Ich habe ein älteres Mehrfamilienhaus geerbt, das viel Arbeit gemacht hätte. Alte Wohnungen, schwierige Mieter – ich war überfordert. Herr Fröscher und Herr Beilmann haben sich alles angeschaut und mir ein klares, faires Angebot gemacht. Heute ist das Gebäude in einem richtig guten Zustand. Ich bin sehr zufrieden.“

Familie IonescuGeerbtes Mehrfamilienhaus in Offenburg

Häufige Fragen zum Verkauf geerbter Immobilien

Erbrecht, Unterlagen, Steuern: die häufigsten Fragen von Erben, verständlich beantwortet.

Meist dann, wenn der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft hat oder sie im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt hat. Als Erbe übernehmen Sie nämlich seine Haltedauer. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater. Was das Haus heute wert ist, zeigt Ihnen unsere kostenlose Einschätzung zum Immobilienwert.

Vier Dinge: Erbnachweis besorgen (Erbschein oder notarielles Testament), sich mit eventuellen Miterben einigen, den realistischen Wert im heutigen Zustand kennen und erst dann über den Verkaufsweg entscheiden. Genau in dieser Reihenfolge begleiten wir Sie, inklusive Unterlagen und Notartermin.

Der größte Zeitfaktor ist meist der Erbschein: Je nach Nachlassgericht vergehen bis zur Ausstellung einige Wochen, manchmal Monate. Sobald der Erbnachweis vorliegt, geht es beim Direktankauf schnell, weil die monatelange Käufersuche entfällt. Wir bereiten in der Wartezeit alles Weitere vor.

Ja. Sie müssen sich nicht erst selbst ins Grundbuch eintragen lassen, der Erbnachweis genügt dem Notar. Das Grundbuch wird dann direkt auf den Käufer umgeschrieben. Die Berichtigung auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel ohnehin gebührenfrei.

Ja. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen, und genau dabei helfen wir. Wir sprechen auf Wunsch mit allen Beteiligten, schaffen eine klare Entscheidungsgrundlage und koordinieren die Abwicklung bis zum gemeinsamen Notartermin.

Renovieren müssen Sie nicht, wir kaufen im Ist-Zustand. Auch ein voll eingerichtetes Haus ist kein Hindernis. Was mit Einrichtung und Hausrat passiert, klären wir gemeinsam bei der Besichtigung, damit Sie sich nicht um alles allein kümmern müssen.

Auch das ist kein Hindernis. Wir kaufen vermietete Objekte an, die Mietverhältnisse gehen auf uns über. So haben wir zum Beispiel ein geerbtes Mehrfamilienhaus in Offenburg übernommen, dessen Eigentümerin mit der Situation überfordert war.

Erzählen Sie uns von Ihrer Erbimmobilie

Kurz beschreiben, absenden, durchatmen. Wir melden uns persönlich, hören zu und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Auch wenn die Erbengemeinschaft noch nicht einig ist.

Ihre Daten nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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