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Porträt Eric FröscherPorträt Vadim Beilmann

Eric Fröscher und Vadim Beilmann kaufen Ihre Immobilie selbst an.

Wohnung verkaufen in der Ortenau

Eigentumswohnung verkaufen: direkt an uns, ohne Makler

Ob renovierungsbedürftig, vermietet oder lange erfolglos inseriert: Wir kaufen Ihre Wohnung so, wie sie ist. Ohne Provision und mit einem festen Ansprechpartner bis zum Notar.

Lieber anrufen: 0176 84156609

Kurz gesagt

Wir kaufen Eigentumswohnungen in Offenburg, Kehl und der Ortenau direkt an: renovierungsbedürftig, vermietet, leerstehend oder geerbt. Sie verkaufen ohne Makler und zahlen keine Provision. Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft stellen wir gemeinsam zusammen und den Notartermin bereiten wir vor.

Ihre Lage

Wann der Direktankauf bei Ihrer Wohnung passt

Eine gepflegte, gut geschnittene Wohnung verkauft sich oft auch klassisch. Der Direktankauf spielt seine Stärken aus, wenn etwas den Verkauf schwer macht.

  • Renovierungs­bedürftig

    Altes Bad, alte Leitungen, Böden aus einem anderen Jahrzehnt. Wir kaufen die Wohnung so, wie sie ist.

  • Teure Beschlüsse stehen an

    Dach, Fassade oder Heizung sind beschlossen und eine Sonderumlage steht im Raum. Wir rechnen das offen ein.

Eigentümergemeinschaft

Was beim Verkauf einer Eigentumswohnung anders ist

Beim Haus verkaufen Sie ein Grundstück mit allem darauf. Bei einer Eigentumswohnung verkaufen Sie Ihr Sondereigentum und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Deshalb wollen Käufer und Notar wissen, wie es um das ganze Haus steht.

Diese Unterlagen werden gebraucht

  • Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Beschluss-Sammlung
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Höhe des Hausgelds
  • Stand der Erhaltungsrücklage
  • Energieausweis

Das meiste hat die Hausverwaltung. Was fehlt, fordern wir gemeinsam mit Ihnen an. Welche Unterlagen beim Notar sonst noch zählen, zeigt der Ratgeber Unterlagen für den Verkauf.

Zustimmung des Verwalters

Manche Teilungserklärungen sehen vor, dass der Verwalter oder die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen. Das ist erlaubt, wenn es so vereinbart ist. Verweigert werden darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund (§ 12 WEG). Solange eine vereinbarte Zustimmung fehlt, wird der Kaufvertrag nicht wirksam. Ob das bei Ihnen gilt, steht in der Teilungserklärung. Der Notar holt die Zustimmung ein.

Hausgeld und Erhaltungsrücklage

Käufer achten auf die laufenden Kosten der Wohnung und auf den Stand der Rücklage. Ist die Erhaltungsrücklage niedrig und das Haus in die Jahre gekommen, rechnen sie mit einer Sonderumlage. Eine gut gefüllte Rücklage spricht dagegen für eine Gemeinschaft, die vorausplant. Ab welchem Tag der Käufer das Hausgeld trägt, legt der Kaufvertrag fest. Bis dahin zahlen Sie es weiter wie gewohnt.

Beschlüsse, die Geld kosten

Hat die Eigentümergemeinschaft eine größere Maßnahme beschlossen, fragen Käufer nach. Bei uns ist das kein Grund zum Abbruch. Wir lesen die Protokolle, rechnen die Maßnahme ein und sagen Ihnen vorher, wie sie sich auf unser Angebot auswirkt.

Kundenstimme

Kehl

„Meine Eigentumswohnung in Kehl war stark renovierungsbedürftig, und ich konnte monatelang keinen Käufer finden. Herr Fröscher war der erste, der mir alles ehrlich erklärt hat – und die Wohnung dann direkt angekauft hat. Die Abwicklung war schnell, fair und unkompliziert. Heute sieht die Wohnung komplett neu und modern aus. Ich bin sehr dankbar, dass der Verkauf so leicht ging.“

Familie König · Eigentumswohnung in Kehl
Wohnungen in Kehl verkaufen

Steuern

Steuern beim Wohnungsverkauf: die Grundregel

Ob auf einen Gewinn aus dem Verkauf Einkommensteuer anfällt, regelt § 23 EStG. Die Grundregel hat zwei Teile:

  • Zehn Jahre: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn steuerfrei.
  • Selbst bewohnt: Haben Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Gewinn auch vor Ablauf der zehn Jahre steuerfrei.

Bei einer vermieteten Wohnung zählt nur die Zehn-Jahres-Frist. Bei einer geerbten Wohnung beginnt die Frist mit dem Kauf durch den Erblasser, nicht mit dem Erbfall.

Verkaufen Sie innerhalb der Frist mit Verlust, lässt sich dieser nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Ihrem Gehalt oder Ihren Mieteinnahmen.

Ablauf

Ihre Wohnung in vier Schritten verkauft

  1. Anfrage

    Telefon oder Formular

    Sie nennen uns Ort, Größe und Zustand der Wohnung. Mehr brauchen wir am Anfang nicht.

  2. Besichtigung

    Auch wenn Sie nicht vor Ort wohnen

    Wir sehen uns die Wohnung und das Haus an. Ist sie vermietet, stimmen wir den Termin mit Ihnen ab.

  3. Angebot

    Nachvollziehbar

    Wir rechnen Zustand, Beschlüsse und Lage ein und erklären Ihnen, wie die Zahl entsteht.

  4. Notar

    Wir bereiten alles vor

    Wir holen fehlende Unterlagen der Hausverwaltung ein und vereinbaren den Termin beim Notar.

Fragen

Häufige Fragen zum Verkauf einer Eigentumswohnung

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Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie Eric oder Vadim an.

0176 84156609
  1. Notar- und Grundbuchkosten für den Kauf trägt nach dem Gesetz in der Regel der Käufer, ebenso meist die Grunderwerbsteuer. Auf Sie können Kosten für die Löschung Ihrer Grundschuld zukommen. Lösen Sie einen Kredit vorzeitig ab, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Verkaufen Sie innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn, kommt Einkommensteuer hinzu. Beim Verkauf an uns zahlen Sie keine Maklerprovision.

  2. Nach der Grundregel in § 23 EStG ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Früher geht es steuerfrei, wenn Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Ihre persönliche Lage klärt ein Steuerberater.

  3. Käufer und Notar brauchen neben Grundbuch und Energieausweis die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Angaben zum Hausgeld und zur Erhaltungsrücklage. Steht es so in der Teilungserklärung, muss außerdem der Verwalter zustimmen.

  4. Bei uns in vier Schritten: Sie melden sich, wir sehen uns die Wohnung an, Sie erhalten ein Angebot und wir bereiten den Notartermin vor. Fehlende Unterlagen der Eigentümergemeinschaft besorgen wir mit Ihnen.

  5. Ja. Der Mietvertrag läuft nach dem Verkauf einfach mit uns als neuem Vermieter weiter. Kündigen müssen Sie niemandem.

  6. Ja. Wir sehen uns die Beschlüsse an und rechnen anstehende Maßnahmen offen in unser Angebot ein. So wissen Sie vorher, woran Sie sind.

  7. Ja, einen Makler brauchen Sie dafür nicht. Den Kaufvertrag schließen Sie wie bei jedem Immobilienverkauf beim Notar. Beim Direktankauf durch uns entfallen Inserat, Besichtigungen mit fremden Interessenten und die Provision. Einen festen Ansprechpartner haben Sie trotzdem: Wir begleiten den Verkauf bis zum Termin beim Notar.

  8. Schnell wird ein Verkauf, wenn der Käufer feststeht und die Unterlagen vollständig sind. Beim Direktankauf entfällt die Suche nach Interessenten. Wie lange es bis zum Notartermin dauert, hängt vor allem davon ab, wie rasch Hausverwaltung und Grundbuchamt liefern. Einen realistischen Zeitplan besprechen wir nach der Besichtigung mit Ihnen.

Kurzanfrage

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Ein paar Angaben genügen, die Objektart ist schon gewählt. Wir melden uns persönlich.

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