

Eric Fröscher und Vadim Beilmann kaufen Ihre Immobilie selbst an.
Wohnung verkaufen in der Ortenau
Eigentumswohnung verkaufen: direkt an uns, ohne Makler
Ob renovierungsbedürftig, vermietet oder lange erfolglos inseriert: Wir kaufen Ihre Wohnung so, wie sie ist. Ohne Provision und mit einem festen Ansprechpartner bis zum Notar.
Lieber anrufen: 0176 84156609Kurz gesagt
Wir kaufen Eigentumswohnungen in Offenburg, Kehl und der Ortenau direkt an: renovierungsbedürftig, vermietet, leerstehend oder geerbt. Sie verkaufen ohne Makler und zahlen keine Provision. Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft stellen wir gemeinsam zusammen und den Notartermin bereiten wir vor.
Ihre Lage
Wann der Direktankauf bei Ihrer Wohnung passt
Eine gepflegte, gut geschnittene Wohnung verkauft sich oft auch klassisch. Der Direktankauf spielt seine Stärken aus, wenn etwas den Verkauf schwer macht.
Renovierungsbedürftig
Altes Bad, alte Leitungen, Böden aus einem anderen Jahrzehnt. Wir kaufen die Wohnung so, wie sie ist.
Teure Beschlüsse stehen an
Dach, Fassade oder Heizung sind beschlossen und eine Sonderumlage steht im Raum. Wir rechnen das offen ein.
Lange erfolglos inseriert
Die Wohnung steht seit Monaten im Portal und niemand kauft. Ein Käufer, der selbst kauft, beendet das Warten.
Maklervertrag kündigenVermietet
Der Mietvertrag geht auf uns über. Sie müssen niemandem kündigen und keine Besichtigungen mit Ihren Mietern abstimmen.
Vermietete Wohnung verkaufenGeerbt
Die Wohnung der Eltern steht leer und die Erben wohnen weit weg. Wir übernehmen die Besichtigung vor Ort.
Geerbte Immobilie verkaufen
Eigentümergemeinschaft
Was beim Verkauf einer Eigentumswohnung anders ist
Beim Haus verkaufen Sie ein Grundstück mit allem darauf. Bei einer Eigentumswohnung verkaufen Sie Ihr Sondereigentum und einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Deshalb wollen Käufer und Notar wissen, wie es um das ganze Haus steht.
Diese Unterlagen werden gebraucht
- Grundbuchauszug
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Beschluss-Sammlung
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Höhe des Hausgelds
- Stand der Erhaltungsrücklage
- Energieausweis
Das meiste hat die Hausverwaltung. Was fehlt, fordern wir gemeinsam mit Ihnen an. Welche Unterlagen beim Notar sonst noch zählen, zeigt der Ratgeber Unterlagen für den Verkauf.
Zustimmung des Verwalters
Manche Teilungserklärungen sehen vor, dass der Verwalter oder die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen. Das ist erlaubt, wenn es so vereinbart ist. Verweigert werden darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund (§ 12 WEG). Solange eine vereinbarte Zustimmung fehlt, wird der Kaufvertrag nicht wirksam. Ob das bei Ihnen gilt, steht in der Teilungserklärung. Der Notar holt die Zustimmung ein.
Hausgeld und Erhaltungsrücklage
Käufer achten auf die laufenden Kosten der Wohnung und auf den Stand der Rücklage. Ist die Erhaltungsrücklage niedrig und das Haus in die Jahre gekommen, rechnen sie mit einer Sonderumlage. Eine gut gefüllte Rücklage spricht dagegen für eine Gemeinschaft, die vorausplant. Ab welchem Tag der Käufer das Hausgeld trägt, legt der Kaufvertrag fest. Bis dahin zahlen Sie es weiter wie gewohnt.
Beschlüsse, die Geld kosten
Hat die Eigentümergemeinschaft eine größere Maßnahme beschlossen, fragen Käufer nach. Bei uns ist das kein Grund zum Abbruch. Wir lesen die Protokolle, rechnen die Maßnahme ein und sagen Ihnen vorher, wie sie sich auf unser Angebot auswirkt.
Kundenstimme
Kehl
„Meine Eigentumswohnung in Kehl war stark renovierungsbedürftig, und ich konnte monatelang keinen Käufer finden. Herr Fröscher war der erste, der mir alles ehrlich erklärt hat – und die Wohnung dann direkt angekauft hat. Die Abwicklung war schnell, fair und unkompliziert. Heute sieht die Wohnung komplett neu und modern aus. Ich bin sehr dankbar, dass der Verkauf so leicht ging.“
Steuern
Steuern beim Wohnungsverkauf: die Grundregel
Ob auf einen Gewinn aus dem Verkauf Einkommensteuer anfällt, regelt § 23 EStG. Die Grundregel hat zwei Teile:
- Zehn Jahre: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, bleibt der Gewinn steuerfrei.
- Selbst bewohnt: Haben Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Gewinn auch vor Ablauf der zehn Jahre steuerfrei.
Bei einer vermieteten Wohnung zählt nur die Zehn-Jahres-Frist. Bei einer geerbten Wohnung beginnt die Frist mit dem Kauf durch den Erblasser, nicht mit dem Erbfall.
Verkaufen Sie innerhalb der Frist mit Verlust, lässt sich dieser nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Ihrem Gehalt oder Ihren Mieteinnahmen.
Ablauf
Ihre Wohnung in vier Schritten verkauft
Anfrage
Telefon oder Formular
Sie nennen uns Ort, Größe und Zustand der Wohnung. Mehr brauchen wir am Anfang nicht.
Besichtigung
Auch wenn Sie nicht vor Ort wohnen
Wir sehen uns die Wohnung und das Haus an. Ist sie vermietet, stimmen wir den Termin mit Ihnen ab.
Angebot
Nachvollziehbar
Wir rechnen Zustand, Beschlüsse und Lage ein und erklären Ihnen, wie die Zahl entsteht.
Notar
Wir bereiten alles vor
Wir holen fehlende Unterlagen der Hausverwaltung ein und vereinbaren den Termin beim Notar.
Fragen
Häufige Fragen zum Verkauf einer Eigentumswohnung
Notar- und Grundbuchkosten für den Kauf trägt nach dem Gesetz in der Regel der Käufer, ebenso meist die Grunderwerbsteuer. Auf Sie können Kosten für die Löschung Ihrer Grundschuld zukommen. Lösen Sie einen Kredit vorzeitig ab, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Verkaufen Sie innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn, kommt Einkommensteuer hinzu. Beim Verkauf an uns zahlen Sie keine Maklerprovision.
Nach der Grundregel in § 23 EStG ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Früher geht es steuerfrei, wenn Sie die Wohnung im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Ihre persönliche Lage klärt ein Steuerberater.
Käufer und Notar brauchen neben Grundbuch und Energieausweis die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Angaben zum Hausgeld und zur Erhaltungsrücklage. Steht es so in der Teilungserklärung, muss außerdem der Verwalter zustimmen.
Bei uns in vier Schritten: Sie melden sich, wir sehen uns die Wohnung an, Sie erhalten ein Angebot und wir bereiten den Notartermin vor. Fehlende Unterlagen der Eigentümergemeinschaft besorgen wir mit Ihnen.
Ja. Der Mietvertrag läuft nach dem Verkauf einfach mit uns als neuem Vermieter weiter. Kündigen müssen Sie niemandem.
Ja. Wir sehen uns die Beschlüsse an und rechnen anstehende Maßnahmen offen in unser Angebot ein. So wissen Sie vorher, woran Sie sind.
Ja, einen Makler brauchen Sie dafür nicht. Den Kaufvertrag schließen Sie wie bei jedem Immobilienverkauf beim Notar. Beim Direktankauf durch uns entfallen Inserat, Besichtigungen mit fremden Interessenten und die Provision. Einen festen Ansprechpartner haben Sie trotzdem: Wir begleiten den Verkauf bis zum Termin beim Notar.
Schnell wird ein Verkauf, wenn der Käufer feststeht und die Unterlagen vollständig sind. Beim Direktankauf entfällt die Suche nach Interessenten. Wie lange es bis zum Notartermin dauert, hängt vor allem davon ab, wie rasch Hausverwaltung und Grundbuchamt liefern. Einen realistischen Zeitplan besprechen wir nach der Besichtigung mit Ihnen.
Kurzanfrage
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