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Porträt Eric FröscherPorträt Vadim Beilmann

Eric Fröscher und Vadim Beilmann kaufen Ihre Immobilie selbst an.

Sanierungsstau, Leerstand, Mängel

Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen, so wie es ist

Alte Heizung, feuchter Keller, Dach am Ende: Genau solche Häuser kaufen wir. Sie müssen vorher nichts renovieren und nichts reparieren.

Lieber anrufen: 0176 84156609

Kurz gesagt

Wir kaufen Häuser und Wohnungen mit Sanierungsstau, Leerstand oder Mängeln in der Ortenau im Ist-Zustand. Sie renovieren nichts vorher und zahlen keine Provision. Den Zustand rechnen wir offen in unser Angebot ein und begleiten den Verkauf bis zum Notar.

Die Lage am Markt

Warum sich ein sanierungsbedürftiges Haus privat schwer verkaufen lässt

Ein altes Haus kann eine schöne Lage und ein gutes Grundstück haben und trotzdem monatelang im Portal stehen. Das liegt selten am Haus allein. Es liegt an den Käufern.

Die Bank rechnet die Sanierung mit

Die meisten privaten Käufer finanzieren. Die Bank will dann wissen, was nach dem Kauf noch investiert werden muss. Kaufpreis und Sanierung zusammen übersteigen bei vielen Familien das Budget. Der Interessent springt ab, oft erst nach der zweiten Besichtigung.

Das Kostenrisiko schreckt ab

Wer nicht vom Fach ist, sieht im feuchten Keller ein unkalkulierbares Risiko. Unsicherheit drückt den Preis stärker als die tatsächlichen Kosten.

Sanierungspflicht beim Hauskauf: was Käufer einplanen

Nach einem Eigentümerwechsel muss der Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses eine ungedämmte oberste Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren dämmen lassen (§ 35 GModG, bis Juli 2026 § 47 Gebäudeenergiegesetz). Bei Häusern mit mehr als zwei Wohnungen gilt diese Pflicht schon für den jetzigen Eigentümer. Dazu kommen die Kosten für alles, was ohnehin fällig ist: Heizung, Fenster, Leitungen. Käufer rechnen das ein, ihre Bank auch.

Den energetischen Zustand sehen Interessenten schwarz auf weiß. Der Verkäufer muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 GModG). Bei Wohnhäusern mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag aus der Zeit vor November 1977 ist das meist ein Bedarfsausweis. Er berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz, nicht aus dem bisherigen Verbrauch. Für private Käufer ist das ein Argument, den Preis zu drücken. Für uns gehört es zur normalen Kalkulation.

Bei uns

Ist-Zustand heißt: Sie müssen nichts vorbereiten

  • Keine Renovierung

    Kein neues Bad, keine frische Farbe, kein Gutachten vorab. Wir sehen das Haus so, wie es ist.

  • Keine Reparaturen

    Undichtes Dach oder alte Heizung bleiben, wie sie sind. Wir rechnen die Arbeiten ein.

  • Ehrliche Besichtigung

    Wir sagen Ihnen, was wir sehen und was es kostet. Ohne Dramatik und ohne Schönreden.

  • Papiere gemeinsam

    Fehlen Pläne, Grundbuchauszug oder Energieausweis, besorgen wir sie mit Ihnen.

Das gilt auch für ältere Bauernhäuser und Resthöfe mit Scheune oder Nebengebäuden. Bieten Sie uns ein solches Anwesen an, prüfen wir im Einzelfall, ob ein Ankauf passt.

Leerstand

Wenn das Haus leer steht

Ein leeres Haus kostet weiter Geld: Grundsteuer, Versicherung, Strom, im Winter Heizung. Dazu kommt die Sorge, dass etwas passiert, während niemand hinsieht.

  • Versicherung: Viele Wohngebäudeversicherungen wollen wissen, wenn ein Haus länger leer steht. Ein Blick in Ihre Vertragsbedingungen lohnt sich.
  • Frost: Leitungen in einem unbeheizten Haus können im Winter platzen. Leitungen entleeren oder frostfrei heizen schützt vor teuren Schäden.
  • Kontrolle: Briefkasten, Garten, Fenster. Wer weit weg wohnt, braucht jemanden vor Ort.

Steht das Elternhaus nach einem Umzug ins Pflegeheim oder nach einem Erbfall leer, finden Sie mehr auf den Seiten geerbtes Haus mit Renovierungsbedarf verkaufen und Elternhaus nach dem Umzug ins Pflegeheim.

Kundenstimme

Kork

„Unser altes Einfamilienhaus in Kork war renovierungsbedürftig und wir hatten keine Kraft mehr, alles selbst zu machen. Die Jungs von F&B Estate Solution waren sofort professionell. Herr Beilmann hat das Haus fair bewertet und uns ein gutes Angebot gemacht. Der Verkauf lief problemlos und das Haus wurde später wunderschön modernisiert. Wir können F&B Estate Solution wirklich weiterempfehlen.“

Familie Schütterl · Einfamilienhaus in Kork

Unser Angebot

So ermitteln wir den Preis trotz Sanierungsstau

Ein Online-Rechner kennt Ihren Keller nicht. Deshalb sehen wir uns jedes Haus vor Ort an. Unser Angebot setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Der Wert nach der Sanierung: Was ist ein Haus dieser Größe in dieser Lage in gutem Zustand wert?
  2. Die Kosten der Sanierung: Was muss gemacht werden und was kostet es realistisch?
  3. Unser Aufwand und Risiko: Planung, Finanzierung, Bauzeit und das, was man erst beim Öffnen der Wände findet.

Diese Rechnung legen wir Ihnen offen. Unser Angebot liegt deshalb in der Regel unter dem Preis, den ein frisch saniertes Haus erzielt. Dafür entfallen für Sie Renovierung, Maklerprovision und Monate des Wartens. Was das Haus heute wert ist, ermitteln wir auf Wunsch zuerst in einer Einschätzung trotz Sanierungsstau.

Wer zu Ihnen kommt und wie wir arbeiten, lesen Sie unter wer hinter F&B Estate Solution steht. Ein Beispiel aus Kehl: Die Abwicklung war schnell, fair und unkompliziert. Heute sieht die Wohnung komplett neu und modern aus.

Fragen

Häufige Fragen, wenn Sie ein altes Haus verkaufen

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Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie Eric oder Vadim an.

0176 84156609
  1. Pauschal lässt sich das nicht sagen. Bei älteren Häusern zählen vor allem Lage und Grundstück, der Zustand von Dach, Heizung, Leitungen und Fenstern und was eine Sanierung kosten würde. Wir sehen uns das Haus vor Ort an und erklären Ihnen, wie wir auf unsere Zahl kommen.

  2. Eine allgemeine Pflicht zur Sanierung gibt es nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz, kennt aber einzelne Nachrüstpflichten, etwa für ungedämmte oberste Geschossdecken. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus schon seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist davon ausgenommen. Nach einem Verkauf trifft die Pflicht den neuen Eigentümer.

  3. Hat der Vorbesitzer sein Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt, muss der Käufer eine ungedämmte oberste Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren dämmen lassen. Die frühere Pflicht, sehr alte Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren auszutauschen, ist mit der Reform im Juli 2026 weggefallen. Welche Vorgaben für ein bestimmtes Haus gelten, klärt ein Energieberater.

  4. Das entscheiden Sie. Viele Eigentümer verkaufen, wenn Haus und Garten zu viel Arbeit werden, Treppen beschwerlich sind oder eine Sanierung ansteht, die sie nicht mehr angehen wollen. Ein Gespräch mit uns verpflichtet zu nichts. Sie erfahren, was Ihr Haus heute bringt. Dann entscheiden Sie in Ruhe, gern auch gemeinsam mit Ihren Kindern.

  5. Nein. Wir kaufen das Haus so, wie es ist. Den Zustand rechnen wir in unser Angebot ein und erklären Ihnen, welche Arbeiten wir dabei berücksichtigt haben.

  6. Ja. Gerade leerstehende Häuser kosten jeden Monat Geld und Aufmerksamkeit. Zur Besichtigung kommen wir auch dann, wenn Sie selbst nicht in der Nähe wohnen, nach Absprache mit Ihnen.

  7. Sprechen Sie uns an. Ältere Bauernhäuser und Resthöfe sehen wir uns gern an, auch wenn Wohnhaus und Scheune viel Arbeit brauchen. Ob ein Ankauf passt, hängt von Lage, Grundstück, Nebengebäuden und Zustand ab. Das prüfen wir im Einzelfall nach der Besichtigung.

  8. Ja. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen können, nach dem Kaufvertrag erhält der Käufer ihn oder eine Kopie. Liegt kein gültiger Ausweis vor, muss vor dem Verkauf einer ausgestellt werden. Fehlt er bei Ihnen, kümmern wir uns gemeinsam darum.

Kurzanfrage

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Haus

Beschreiben Sie kurz Ort und Zustand. Wir melden uns persönlich und kommen zur Besichtigung.

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