

Eric Fröscher und Vadim Beilmann kaufen Ihre Immobilie selbst an.
Scheidung und Trennung
Haus verkaufen bei Scheidung: fair, schnell und ohne Streit ums Exposé
Keine Inserate, keine Fremden im Haus, kein Feilschen zu zweit. Wir machen Ihnen beiden ein Angebot und begleiten den Verkauf sachlich bis zum Notartermin.
Lieber anrufen: 0176 84156609
Kurz gesagt
Bei einer Scheidung gibt es für das gemeinsame Haus drei Wege: verkaufen, einer übernimmt und zahlt den anderen aus, oder als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Gehört das Haus beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Wir kaufen in Offenburg, Kehl und der Ortenau direkt an und machen beiden ein Angebot.
Ihre Möglichkeiten
Verkaufen, übernehmen oder versteigern: die drei Wege
Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob einer das Haus halten kann und ob Sie beide noch miteinander reden können.
| Merkmal | Gemeinsam verkaufen | Einer übernimmt | Teilungsversteigerung |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung | Beide stimmen zu | Einer kann den anderen auszahlen und den Kredit allein tragen | Antrag eines Eigentümers beim Amtsgericht |
| Ergebnis | Erlös wird geteilt, Kredit abgelöst | Einer bleibt im Haus | Wer am meisten bietet, bekommt das Haus |
| Kosten | Notar und Grundbuch zahlt in der Regel der Käufer | Notar, Grundbuch, neue Finanzierung | Gerichtskosten, Gutachten, oft ein niedrigerer Erlös |
| Dauer | Planbar | Hängt an der Bank | Oft lang |
| Für Kinder und Nachbarn | Unauffällig | Unauffällig | Öffentlicher Termin |
Mehr zur Versteigerung und wie Sie sie vermeiden, steht im Ratgeber Teilungsversteigerung bei Scheidung.
Finanzierung
Wenn der Kredit noch läuft
Ein laufender Kredit verhindert den Verkauf nicht. Der Notar sorgt dafür, dass aus dem Kaufpreis zuerst die Bank bezahlt wird. Danach wird die Grundschuld gelöscht und der Rest an Sie beide ausgezahlt.
- Beide haften: Haben Sie den Kredit gemeinsam unterschrieben, haften Sie der Bank beide, auch nach der Trennung. Untereinander tragen Sie die Last ohne andere Abrede zu gleichen Teilen (§ 426 BGB). Ein Verkauf beendet das sauber.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Lösen Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ab, kann die Bank einen Ausgleich verlangen. Ein Verkauf gilt dabei als berechtigter Grund für die vorzeitige Kündigung (§ 490 BGB, § 502 BGB).
- Nach zehn Jahren: Ist das Darlehen seit mehr als zehn Jahren ausgezahlt, können Sie es mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen (§ 489 BGB).
Fragen Sie Ihre Bank früh nach der genauen Ablösesumme. Mit dieser Zahl und unserem Angebot sehen Sie beide, was am Ende übrig bleibt.
Wenn es hakt
Wenn einer nicht verkaufen will
Gehört das Haus Ihnen beiden, kann jeder von Ihnen verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 BGB). Einigen Sie sich nicht, bleibt am Ende die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Bevor es so weit kommt, gibt es bessere Schritte:
- Eine Zahl für beide: Streit entsteht oft, weil jeder einen anderen Wert im Kopf hat. Eine neutrale Einschätzung schafft eine gemeinsame Grundlage.
- Auszahlung prüfen: Kann einer das Haus halten, den anderen auszahlen und den Kredit allein tragen? Das klärt die Bank.
- Mediation: Ein Mediator hilft, wenn Gespräche zu zweit nicht mehr gehen.
Während der Ehe gilt eine Besonderheit
Leben Sie im gesetzlichen Güterstand und macht das Haus fast das ganze Vermögen eines Partners aus, braucht er für einen Verkauf die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Und wer während der Trennung allein im Haus bleibt, kann dem anderen eine Vergütung für die Nutzung schulden (§ 1361b BGB).
Der Wert
Ein Wert, auf den sich beide verlassen können
Bei einer Trennung ist der Wert des Hauses selten nur eine Zahl. Wer bleiben will, rechnet eher niedrig. Wer gehen will, rechnet eher hoch. Für die Auszahlung, den Zugewinnausgleich und einen Verkauf brauchen Sie beide dieselbe Grundlage.
Maßgeblich ist der Verkehrswert: der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Lage, Zustand und rechtlichen Gegebenheiten zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Ein Gutachten eines Sachverständigen kostet Geld, ist dafür auch vor Gericht belastbar. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos und kein Gutachten. Unser Angebot zeigt Ihnen beiden, was wir für das Haus im heutigen Zustand zahlen, mit der Rechnung dahinter.
Wenn einer das Haus behalten will
Wer das Haus nach der Scheidung behalten will, zahlt den anderen aus. Das scheitert oft nicht am guten Willen, sondern an der Bank. Damit der Ausziehende aus dem gemeinsamen Kredit entlassen wird, muss die Bank zustimmen (§ 415 BGB). Dafür prüft sie, ob einer die Raten allein tragen kann. Grunderwerbsteuer fällt bei einer Übertragung unter Ehegatten und bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung in der Regel nicht an (§ 3 GrEStG). Notar und Grundbuch kosten trotzdem.
Lässt die Bank die Auszahlung nicht zu, ist ein gemeinsamer Verkauf meist der sauberere Weg. Bei einem schnellen Direktankauf endet Ihre gemeinsame Haftung, sobald der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst ist.
So helfen wir
Ein Angebot für beide, ein Termin beim Notar
Wir stehen auf keiner Seite. Wir kaufen das Haus, wenn Sie beide das wollen.
Eine Zahl für beide
Sie bekommen beide dasselbe Angebot, mit der Rechnung dahinter. Keiner muss dem anderen etwas glauben.
Getrennte Gespräche
Auf Wunsch sprechen wir mit Ihnen beiden einzeln. Sie müssen nicht gemeinsam am Tisch sitzen.
Diskret
Kein Schild im Garten, kein Inserat, keine Besichtigungen mit Fremden. Die Nachbarn erfahren nichts von uns.
Bis zum Notar
Wir bereiten den Termin vor. Der Notar sorgt dafür, dass zuerst der Kredit abgelöst wird und dann der Rest an Sie geht.
Was das Haus heute wert ist, ermitteln wir auf Wunsch zuerst: Immobilienwert bei Scheidung ermitteln. Gehört Ihnen eine Wohnung, lesen Sie mehr unter gemeinsame Eigentumswohnung verkaufen. Wissen Sie beide noch nicht, welcher Weg passt, sortieren wir die Möglichkeiten in einer neutralen Beratung.
Fragen
Häufige Fragen zum Hausverkauf bei Scheidung
Oft ja. Ist das Haus verkauft und der Kredit abgelöst, lässt sich der Erlös klar aufteilen und keiner von Ihnen trägt weiter Raten und Nebenkosten für ein Haus, in dem er nicht mehr wohnt. Der Zeitpunkt kann aber für Zugewinnausgleich und Steuern eine Rolle spielen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Anwalt.
Gehört das Haus Ihnen beiden, kann jeder die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Einigen Sie sich nicht, bleibt dem anderen die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht. Zu einem freien Verkauf an einen bestimmten Käufer kann Sie niemand zwingen.
Erst reden, dann rechnen. Oft hilft eine neutrale Zahl, auf die sich beide verlassen können. Dazu kommt die Frage, ob einer den anderen auszahlen kann. Eine Mediation kann festgefahrene Gespräche lösen. Die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg, weil sie meist für beide teurer wird.
Eigentümer bleibt, wer im Grundbuch steht. Leben Sie im gesetzlichen Güterstand, wird ein Wertzuwachs des Hauses während der Ehe aber im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Macht das Haus fast das ganze Vermögen aus, braucht der Eigentümer für einen Verkauf während der Ehe die Zustimmung des anderen.
Haben Sie den Kredit gemeinsam aufgenommen, kann die Bank weiter von jedem von Ihnen die volle Rate verlangen, auch nach dem Auszug. Im Verhältnis zueinander trägt ohne andere Vereinbarung jeder die Hälfte. Was Sie abweichend vereinbaren, halten Sie besser schriftlich fest.
Nicht unbedingt. Unterschreiben müssen beide Eigentümer, das kann aber auch über eine notariell beglaubigte Vollmacht geschehen. Wie sich der Termin so gestalten lässt, dass Sie sich nicht begegnen müssen, klären wir vorab mit dem Notar.
Das hängt vor allem davon ab, wann Sie beide bereit sind und wann der Notar einen Termin hat. Eine Käufersuche entfällt, weil wir selbst kaufen. Feste Zeitzusagen machen wir erst, wenn wir das Haus gesehen haben.
Kurzanfrage
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