Zum Inhalt springen

Ratgeber · Verkauf und Makler

Maklervertrag kündigen: Fristen, Provision und Alternativen

Das Haus ist seit Monaten inseriert, es tut sich nichts und Sie fragen sich, wie Sie aus dem Vertrag mit dem Makler herauskommen. Das hängt vor allem davon ab, was Sie unterschrieben haben.

  • Stand: Oktober 2026
  • Lesezeit: 6 Minuten

Welcher Maklervertrag liegt vor?

Bevor Sie kündigen, sehen Sie in den Vertrag. Drei Formen kommen beim Hausverkauf vor:

Arten von Maklerverträgen beim Hausverkauf
MerkmalWas er bedeutetBeenden
Einfacher MaklervertragSie dürfen weitere Makler beauftragen und selbst verkaufen.Ohne feste Laufzeit grundsätzlich jederzeit
AlleinauftragNur dieser Makler darf für Sie tätig sein, selbst verkaufen dürfen Sie in der Regel weiter. Dafür muss er aktiv werden.Erst zum Ende der Laufzeit, früher nur aus wichtigem Grund
Qualifizierter AlleinauftragAuch der eigene Verkauf ist ausgeschlossen oder Sie müssen Interessenten an den Makler verweisen.Wie beim Alleinauftrag. Ob die Klausel wirksam ist, hängt davon ab, wie sie vereinbart wurde

Seit Dezember 2020 muss ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus mindestens in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB). Sie sollten also etwas Schriftliches haben.

Maklervertrag kündigen: Fristen und Form

Feste Laufzeit

Bei einem Alleinauftrag mit fester Laufzeit ist eine Kündigung für diese Zeit ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hält in vorformulierten Verträgen eine Bindung von sechs Monaten regelmäßig für angemessen, ebenso eine automatische Verlängerung um jeweils drei Monate bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn diese Regeln wirksam Teil des Vertrags geworden sind (BGH, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19). Notieren Sie sich deshalb das Ende der Laufzeit und die Kündigungsfrist.

Widerruf in den ersten 14 Tagen

Haben Sie den Vertrag als Verbraucher online, per E-Mail oder bei sich zu Hause unterschrieben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 312g BGB, § 355 BGB). Hat der Makler Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, beginnt die Frist nicht. Sie endet dann spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 BGB).

Kündigung aus wichtigem Grund

Ist eine Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar, etwa weil der Makler grob gegen seine Pflichten verstößt, ist eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Frist möglich (§ 314 BGB). Ob ein Grund reicht, ist eine Frage des Einzelfalls.

Form

Kündigen Sie schriftlich und so, dass Sie den Zugang beweisen können, zum Beispiel per Einschreiben. Nennen Sie den Vertrag, das Datum und den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirken soll. Heben Sie eine Kopie des Schreibens und den Beleg der Post zusammen mit dem Vertrag auf.

Provision nach der Kündigung

Ein Makler verdient nur, wenn der Kaufvertrag infolge seines Nachweises oder seiner Vermittlung zustande kommt (§ 652 BGB). Das gilt auch nach der Kündigung: Verkaufen Sie später an einen Interessenten, den Ihnen der Makler während der Laufzeit genannt hat, kann die Provision trotzdem fällig werden.

  • Fordern Sie zum Vertragsende eine Liste der Interessenten an, die der Makler Ihnen nachgewiesen hat.
  • Verkaufen Sie an jemanden, der nicht über den Makler kam, entsteht kein Anspruch aus dessen Arbeit.
  • Verkaufen Sie an einen Direktankäufer wie uns, der sich unabhängig vom Makler bei Ihnen meldet, gilt dasselbe. Prüfen Sie bei einem laufenden Alleinauftrag trotzdem vorher, ob Ihr Vertrag einen eigenen Verkauf erlaubt.

Warum sich ein Haus nicht verkauft

Bevor Sie den Makler wechseln, lohnt ein ehrlicher Blick auf die Gründe. Meist ist es einer dieser vier:

  1. Der Preis: Ist der Angebotspreis zu hoch, kommen Anfragen, aber keine Angebote. Je länger das Objekt im Portal steht, desto schwerer wird es.
  2. Der Zustand: Bei Sanierungsstau springen viele Käufer ab, weil ihre Bank Kaufpreis und Sanierung zusammen nicht finanziert.
  3. Die Vermarktung: Schlechte Fotos, fehlende Grundrisse, ein Exposé ohne Energieausweisdaten schrecken ab.
  4. Die Unterlagen: Fehlen Papiere, verlieren Käufer das Vertrauen oder der Notartermin platzt.

Wenn der Makler das Haus nicht verkauft

Fragen Sie zuerst nach Zahlen: Wie viele Anfragen kamen, wie viele Besichtigungen gab es, was haben die Interessenten gesagt? Viele Anfragen ohne Angebote sprechen eher für den Preis, wenige Anfragen eher für die Vermarktung. Lässt sich das Haus auch nach einer Preisanpassung nicht verkaufen, bleiben drei Wege: das Vertragsende abwarten und den Makler wechseln, selbst weiter anbieten, soweit Ihr Vertrag das erlaubt, oder ein Direktangebot einholen, in dem der Zustand schon eingerechnet ist.

Den realistischen Wert Ihrer Immobilie bekommen Sie in einer realistischen Preiseinschätzung vor Ort. Liegt es am Zustand, lesen Sie mehr unter Haus, das sich schwer verkauft.

Die Alternative: Direktankauf

Wenn ein Haus monatelang im Portal steht, ist ein Käufer, der selbst kauft, oft der kürzeste Weg. Ohne Inserat, ohne Besichtigungen und ohne Bank des Käufers. Familie König aus Kehl hat das erlebt:

„Meine Eigentumswohnung in Kehl war stark renovierungsbedürftig, und ich konnte monatelang keinen Käufer finden. Herr Fröscher war der erste, der mir alles ehrlich erklärt hat – und die Wohnung dann direkt angekauft hat.“

Familie König · Eigentumswohnung in Kehl

Wie der Weg aussieht, steht unter direkt an uns verkaufen. Ob ein neuer Makler oder der Direktankauf besser zu Ihnen passt, vergleicht unser Ratgeber.

Fragen

Häufige Fragen zum Maklervertrag

Porträt Eric FröscherPorträt Vadim Beilmann

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie Eric oder Vadim an.

0176 84156609
  1. Ein Maklervertrag ohne feste Laufzeit lässt sich grundsätzlich jederzeit beenden. Bei einem Alleinauftrag mit fester Laufzeit warten Sie das Ende der Laufzeit ab und kündigen fristgerecht, sonst verlängert er sich oft automatisch. Früher geht es nur aus wichtigem Grund. Wurde der Vertrag online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, können Sie ihn 14 Tage lang widerrufen.

  2. So lange, wie es im Vertrag steht. Der Bundesgerichtshof hält bei einem Makleralleinauftrag eine Bindung von sechs Monaten in vorformulierten Verträgen regelmäßig für angemessen, ebenso eine automatische Verlängerung um jeweils drei Monate, wenn eine Kündigungsfrist von vier Wochen wirksam vereinbart ist.

  3. Eine feste Frist gibt es im Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob der spätere Kaufvertrag auf die Arbeit des Maklers zurückgeht, etwa weil er Ihnen den Käufer nachgewiesen hat. Dann kann die Provision auch nach dem Ende des Vertrags fällig werden. Lassen Sie sich die Liste der Interessenten geben, die der Makler Ihnen genannt hat.

  4. Bei einem einfachen Alleinauftrag dürfen Sie in der Regel weiter selbst verkaufen, nur keinen zweiten Makler beauftragen. Ein qualifizierter Alleinauftrag kann auch den eigenen Verkauf ausschließen. Was bei Ihnen gilt, steht im Vertrag. Im Zweifel prüft es ein Anwalt.

Kurzanfrage

Direktangebot einholen

Ihr Haus steht schon zu lange im Portal? Wir sehen es uns an und machen Ihnen ein Angebot. Unverbindlich.

Dauert keine 2 Minuten

Porträt Eric FröscherPorträt Vadim Beilmann

Lieber direkt sprechen?
Eric Fröscher und Vadim Beilmann

0176 84156609
Schritt 1 von 2: Ihre Immobilie
Objektart
Anlass
Alle Angaben in Schritt 1 sind freiwillig.
Schritt 2 von 2: Ihr Kontakt

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Wir melden uns persönlich. Danach erhalten Sie ein faires Direktangebot, das Sie in Ruhe prüfen können.